CAR WASH CENTER HANAU
Brüningstr. 5
63457 Hanau-Wolfgang
Telefon: 06181 - 90 90 899
Telefax: 06181 - 90 90 898
E-Mail: info@carwash-hanau.de
Die Reinigung der Fahrzeuge im CAR WASH CENTER erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter
Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
01 Der Betreiber der Waschanlage gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung hat der Benutzer unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
02 Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, das Personal auf alle ihm bekannten Umstände rechtzeitig vor dem Waschen aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden oder nicht serienmäßig angebrachten Fahrzeugteilen.
03 Das Personal der Waschstraße ist ermächtigt, alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal auf den ersten Blick ersichtlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.
04 Der Waschanlagenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der Sorgfaltspflicht hätte abwenden können. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
05 Die Haftung des Waschanlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nachträglich oder nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz
oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
06 Der Benutzer der Waschanlage hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
07 Von der Haftung ausgeschlossen sind:
08 Sollten diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
09 Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
10 Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Inhaber: Marc Leibl